
Das Berufungsgericht Timișoara gab unserer Berufung in einem Arbeitsrechtsstreit statt und verurteilte den Arbeitgeber zum beantragten Schadensersatz wegen rechtswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis unter Berufung auf eine angebliche Probezeit einseitig beendet. Wir zeigten, dass keine Probezeit bestand und die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Form der Vertragsbeendigung fehlten.
Das Landgericht Timiș stellte die Rechtswidrigkeit der Beendigungsmitteilung fest und hob sie auf. Den beantragten Schadensersatz versagte es jedoch, weil es irrtümlich von der fortbestehenden Rechtswirkung einer internen Arbeitgeberentscheidung ausging.
In der Berufung wiesen wir die Fehlerhaftigkeit dieser Auslegung nach und erreichten eine Entschädigung in Höhe der indexierten, erhöhten und aktualisierten Vergütung sowie weiterer Ansprüche seit der rechtswidrigen Kündigung.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Mandant wurde von Rechtsanwalt Mihai Bunu beraten und vertreten.

