
Wir freuen uns, in den vergangenen knapp zwei Jahren zum Abschluss eines zehnjährigen Rechtsstreits beigetragen zu haben. Gestern gab die Erste Zivilkammer des Obersten Kassations- und Gerichtshofs unserem Rechtsmittel statt und stellte rechtskräftig die gesamtschuldnerische Haftung eines Auftragnehmers und Auftraggebers für Schäden unserer Mandanten durch mangelhaft ausgeführte Versorgungsarbeiten in Timișoara fest.
2015 wurden die Häuser der beiden Kläger durch Arbeiten am Wasserversorgungsnetz schwer beschädigt. Nach dem ersten Verfahrensdurchgang verwies der Oberste Gerichtshof die Sache im März 2022 an das Berufungsgericht zurück, um die schuldhaften Handlungen beider beklagten Unternehmen festzustellen. Unser Team übernahm den schwierigen Fall im November 2023 während der erneuten Berufungsverhandlung.
Im Februar 2024 gab das Berufungsgericht Timișoara der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Timiș von 2019 erneut statt, hob aber die gesamtschuldnerische Haftung auf. Unser auf die fehlerhafte Anwendung von Art. 1382 des Zivilgesetzbuchs gestütztes Rechtsmittel war erfolgreich. Die Kläger können nun den gesamten Schaden von jeder der Beklagten verlangen.
Wir sind stolz auf unseren Beitrag zum rechtskräftigen Erfolg und darauf, dass der Oberste Gerichtshof unsere Argumente als zutreffend anerkannt hat.
Die Mandanten wurden von Rechtsanwalt Dr. Dan-Adrian Cărămidariu vertreten.




